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Geschäftsbedingungen für Touristen

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P&O Ferries' Bedingungen

Geschäftsbedingungen für Touristen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Ihren Vertrag mit uns. Sie sind unserer Ansicht nach angemessen und klar verständlich. BITTE LESEN SIE SIE SORGFÄLTIG DURCH.

1. Ihr Vertrag mit uns

(i) Die folgenden Begriffsbestimmungen finden auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung:

„Irische-See-Strecken” sind Überfahrten zwischen Larne und Cairnryan/Troon und Dublin und Liverpool sowie alle anderen Strecken, die wir in oder entlang der Irischen See befahren.
„Nordsee-Strecken“ sind Überfahrten zwischen Rotterdam/Zeebrügge und Hull sowie alle anderen Strecken, die wir in oder entlang der Nordsee befahren.
„Kurzstrecken" sind Überfahrten zwischen Calais und Dover sowie alle anderen Strecken, die wir auf dem oder entlang des Ärmelkanals befahren..
„Begrenzte Gültigkeit" gilt für Buchungen, bei denen die Hin- und Rückfahrt innerhalb eines festgelegten Zeitraums unternommen werden müssen.
„Gesamtpreis" ist der volle gezahlte Preis, ausschließlich aller Beträge für über uns gebuchte Reisen mit der Bahn oder auf dem Straßenweg.

(ii) Ihr Vertrag besteht mit (a) P&O Short Sea Ferries, wenn Sie auf einer Kurzstrecke unterwegs sind, (b) P&O European Services (Irish Sea) Limited, wenn Sie auf einer Irische-See-Strecke unterwegs sind, oder mit (c) P&O North Sea Ferries, wenn Sie auf einer Nordsee-Strecke unterwegs sind. Verweise auf „wir", „uns" und „unsere" beziehen sich auf das entsprechende Unternehmen (firmierend als P&O Ferries oder P&O Irish Sea), gegebenenfalls einschließlich unserer Mitarbeiter, Vertreter, unabhängigen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer (einschließlich Stauer) und Hafenbehörden, die die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Einreden und Beschränkungen geltend machen können.

(iii) Die Laufzeit Ihres Vertrags mit uns beginnt ab dem Zeitpunkt unserer Bestätigung Ihrer Buchung mittels Ihrer Buchungsnummer. Buchungen sind nicht übertragbar, es sei denn, es werden anderslautende Angaben gemacht.

(iv) Mit der Vornahme einer Buchung bei uns erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie und für alle anderen Personen gelten, in deren Namen Ihre Buchung gegebenenfalls vorgenommen wird, und Sie bestätigen, dass diese Personen Ihnen die erforderliche Handlungsvollmacht erteilt haben.

(v) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle zwingend einzuhaltenden Vorschriften finden auf ihren Vertrag mit uns Anwendung, darunter fallen:

(a) das Athener Übereinkommen 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und
(b) Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr („Passagierrechteverordnung“).

Eine Abschrift des Athener Übereinkommens und der Passagierrechteverordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltenden Gesetzen sind die geltenden Gesetze maßgebend.

(vi) Unter bestimmten Umständen (siehe nachstehenden Absatz 5(ii)) müssen Sie möglicherweise mit einem anderen Transportunternehmen reisen. In diesen Fällen gelten weiterhin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(vii) Reisen Sie mit uns aufgrund einer bei einem anderen Transportunternehmen getätigten Buchung, so gelten ebenfalls unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(viii) Ihr Vertrag mit uns unterliegt englischem Recht und im Streitfall der nichtausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

(ix) Umfasst Ihre Buchung Reisen auf dem Straßenweg oder mit der Bahn, so unterliegt dieser Teil Ihrer Reise den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Transportunternehmens und den geltenden internationalen Übereinkommen. Weitere Einzelheiten sind auf Wunsch vom entsprechenden Reiseunternehmen erhältlich.

(x) Alle in unseren gedruckten oder im elektronischen Format erhältlichen Broschüren aufgeführten Produkte und Dienstleistungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung angeboten. Die in den Broschüren beschriebenen Abfahrtsdaten/-zeiten und Schiffe können sich ändern. Während Weihnachten und Neujahr kann unser Fahrplan eingeschränkt sein.

(xi) Einrichtungen an Bord können je nach Strecke, Fährschiff, Reisedatum oder Uhrzeit variieren.

(xii) Von Zeit zu Zeit gelten insbesondere für Sonderangebote, jedoch nicht auf diese beschränkt, andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese gelten als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

xiii) Aus Sicherheitsgründen, beantwortet P&O Ferries Fragen oder Änderungen Ihrer Buchung nur nach Kontrolle Ihrer persönlichen Daten.

(xiv) Reisebestätigungen und Informationen über Serviceausfälle können an die Email-Adresse oder Handynummer weitergeleitet werden, die Sie uns mitgeteilt haben.

2. Buchung und Bezahlung

(i) Fahrzeuge und Anhänger/Wohnwagen mit einer Länge von mehr als 6 Metern und/oder Höhe von mehr als 1,83 Metern (1,80 Meter für Irische-See-Strecken) müssen zum Zeitpunkt der Buchung zusammen mit allfälligen Dachgepäckträgern, Fahrrädern etc. angegeben werden. Für solche Fahrzeuge kann ein Aufschlag verlangt werden. Auf Schnellbooten können nur Anhänger transportiert werden, die nicht höher als 1,80 Meter sind. Wohnwagen dürfen auf Schnellbooten nicht transportiert werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden Fahrzeuge mit einer Ladeflache, als Kleintransporter für gewerbliche Zwecke definiert. Sie müssen zum Zeitpunkt der Buchung darauf hinweisen, dass das Fahrzeug ein Kleintransporter ist. Kleintransporter, mit Laderaum im Heck des Fahrzeugs, die von PKWs abgeleitet sind, werden definiert als Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe, als PKWs gebucht werden können. Als Minibusse gelten Fahrzeuge die zwischen 9 und 16 Sitze plus Fahrersitzplatzen beinhalten. Wenn Sie Handelsware transportieren, weisen wir auf Abschnitt 3 (vi) hin. Das Versäumen, P&O Ferries vor der Reise über dass genaue Modell und die Fahrzeugabmessungen zu informieren, kann dazu führen, dass wir Ihr Fahrzeug nicht transportieren können, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden oder Ihnen der Antritt der Reise verweigert wird.

(ii) Eine Buchung für 10 oder mehr Passagiere (einschließlich Fahrer und Kinder jeden Alters) ist als Gruppenbuchung zu tätigen und unterliegt den Bedingungen für Gruppenreisen, die auf der Webseite www.poferries.de eingesehen werden können, sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(iii) Sollten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung wünschen, so geben Sie dies bitte zum Zeitpunkt der Buchung an. Hierfür kann eine Gebühr erhoben werden.

(iv) Bordkarten werden am Tag der Abreise am Abreisehafen gegen Angabe der Buchungsnummer ausgehändigt.

(v) Die vollständige Zahlung ist bei Bestätigung Ihrer Buchung fällig, es sei denn, zum Zeitpunkt der Buchung wird eine Teilzahlung gestattet und aufgezeichnet, wobei der Restbetrag am Hafen beglichen werden darf. Die Zahlung kann mittels einer der bekannten Kreditkarten oder per Barscheck getätigt werden. Für Zahlungen per Kreditkarte oder Scheck fällt eine Buchungsgebühr an, und es kann vorkommen, dass Sie aus Sicherheitsgründen gebeten werden, Ihre Kreditkarte beim Einchecken am Hafen vorzuzeigen. Für Buchungen, die zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen sind, muss die Zahlung per Scheck mit der Post innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung oder vor der Abreise, wenn diese vorher erfolgt, eingehen. Für Irische-See-Strecken werden keine Schecks akzeptiert, wenn die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise erfolgt.

(vi) Für am Tag der Abreise getätigte Buchungen ist unter Umständen ein Zuschlag zahlbar. Einzelheiten zu diesem Zuschlag sind zum Zeitpunkt der Buchung erhältlich.

(vii) Falls wir dies für notwendig erachten, können wir verlangen, dass eine behinderte Person oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die bei Bedarf helfend eingreifen kann. Die entsprechende Begleitperson wird kostenlos befördert.

Bei Nichtleistung einer Zahlung am Fälligkeitsdatum können wir ihre Buchung ohne Mitteilung an Sie stornieren.

3. Preise

(i) Alle von P&O Ferries angebotenen Fahrpreise gelten nur für Einwohner des Landes, in dem sie angeboten werden.

(ii) Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel 3.4(iv) gelten Fahrpreise nur dann als garantiert, wenn Ihre Buchung durch Übermittlung einer Buchungsnummer bestätigt wurde.

(iii) Sie haben keinen Anspruch auf Rückzahlungen aufgrund von Währungsschwankungen zwischen dem Datum der Veröffentlichung unserer Preise und dem Datum Ihrer Abreise.

(iv) Im Falle einer Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag zum Zeitpunkt der Buchung zu erheben. Darüber hinaus kann ein Zuschlag verlangt werden als Folge einer Kostenerhöhung zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Reisedatum. Dieser kann auf alle Buchungen für Passagiere und/oder Fahrzeuge erhoben werden und wird vor der Hinreise eingefordert. Eine Reduzierung oder die Aufhebebung von Zuschlägen bezieht sich ausschliesslich auf neue Buchhungen, die zum Zeitpunkt der Änderung des Zuschlages getätigt werden.

(v) Für die Irische See stehen Seniorentickets lediglich für Passagiere, die zu Fuß gehen können und nach Vorlage eines Berechtigungsnachweises für über 60-jährige zur Verfügung:

(vi) Folgende Fahrzeuge sind von den Touristenpreisen ausgeschlossen und unterliegen den Frachtpreisen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fracht. Nähere Informationen über Preise und wie Sie buchen können erhalten Sie unter der Email-Adresse freightsales.dover@poferries.com.

Alle Fahrzeuge, die auf einer Strecke der Reise zum Warentransport oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind auch als Fracht zu buchen, unabhängig von den Abmessungen des Fahrzeuges.

(a) alle Fahrzeuge, die zum Warentransport oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
(b) alle Fahrzeuge, die für den Transport von Waren konstruiert sind, mit mehr als 6,5 m Länge
(c) auf Irische-See-Strecken alle Fahrzeuge, die für den Transport von Waren vorgesehen sind, die über 1,80 m hoch sind.
(d) auf Irische-See-Strecken alle Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden und einen Anhänger hinter sich herziehen, wobei die Gesamtlänge 12,5 m überschreitet.
(e) auf Irische See-Strecken alle Fahrzeuge, die für den Transport von Fahrzeugen für Sportveranstaltungen genutzt werden.

(vii) Auf unseren Nachtüberfahrten reisen Kleinkinder (0-3 Jahre) kostenlos, vorausgesetzt die Personenzahl (inklusive Kleinkind) ist nicht höher als die Anzahl verfügbarer Betten in der Kabine. Auf Irische-See-Strecken reisen Kinder unter vier Jahren kostenlos, sind jedoch bei der Buchung als Passagiere mit anzugeben.

(viii) Zur Gewährleistung unserer hohen Dienstleistungsstandards und zur Unterstützung der Mitarbeiterausbildung werden Telefongespräche überwacht und gegebenenfalls aufgezeichnet, wie von Ofcom angegeben.

(ix) Nach Einholung Ihrer Erlaubnis können wir von Zeit zu Zeit Ihren Namen und Ihre Anschrift an andere Unternehmen weitergeben, die Produkte anbieten, die unserer Ansicht nach für Sie von Interesse sein könnten.

(x) Innerhalb des Vereinigten Königreichs kosten alle Anrufe an P&O Ferries unter 0871-Nummern 10p/Min. zuzugl. Netzkosten. Anrufe aus Mobiltelefonen sind teurer.

4. Änderungen, Stornierungen und Erstattungen

(i) Änderungen der Route, Daten, Uhrzeiten, Passagierzahlen oder Fahrzeugtypen bei nicht ermäßigten Tarifen führen dazu, dass die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem Tarif, der am Tag der Änderung gilt (der „Neupreis“) sowie die nachfolgend in der Tabelle unter Punkt 4(iii) aufgeführte Verwaltungsgebühr berechnet werden.

(ii) Sondertarife sind weder änderungs- noch erstattungsfähig; gleiches gilt für Tarife, die Clubprodukte umfassen.

(iii) Falls gemäß den Angebotsbedingungen eine Buchung storniert werden kann, bedürfen Erstattungsanträge der Schriftform und sind innerhalb von 6 Monaten nach Gültigkeit der Buchung an das Büro zu richten, das Ihre Buchung bestätigt hat (siehe Punkt 4(iv) für Ausnahmen). Werden keine anderslautenden Angaben gemacht, so haben Buchungen über einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Kauf Gültigkeit.

Jede Erstattung, auf die Sie nach Stornierung Ihrer Buchung Anspruch haben, unterliegt dem Abzug von Stornierungsgebühren, wie nachfolgend in der Tabelle unter Punkt 4(iii) aufgeführt.

Gebühren für Short-Sea-Routen pro Teilabschnitt
Tarif-artenPro BuchungsänderungPro BuchungsstornierungÜbertrag-bar***
ÄnderungsfristNeu-preisVerwaltungs-gebühr 24 €**Stornierungs-fristGebühr
Spar- tarifeJederzeit vor der AbreiseJederzeit100% des Gesamt-preisesNein
Am Hafen am Reisetag, wenn die Abreise innerhalb von 2 Stunden nach der gebuchten Abreise erfolgtNein
Am Hafen am Reisetag, wenn die Abreise nach 2 Stunden nach der gebuchten Abreise erfolgt
Flexi-Tarife*Jederzeit vor der AbreiseNeinMehr als 24 Std. vor der Abreise17,50 € pro TeilstreckeNein
Am Hafen am Reisetag, wenn die Abreise innerhalb von 4 Std. nach der gebuchten Abreise erfolgtNein
Am Hafen am Reisetag, wenn die Abreise nach 4 Std. nach der gebuchten Abreise erfolgtNein
Flexi Plus Tarife*JederzeitNein**NeinJederzeitKeine Gebühr

*Flexi- und Flexi Plus Tarife gelten nicht für Fußpassagiere und Fahrräder.
**Eine Gebühr fällt nur dann an, wenn die Reise in einer anderen Saison oder zu Stoßzeiten erfolgt.
***Siehe Klausel 1 (iv) und 1 (xiii).


Gebühren für North-Sea-Routen
Tarif-artenPro BuchungsänderungPro Buchungsstornierung
ÄnderungsfristNeu-preisVerwaltungs- gebühr 30 €Frist vor der AbreiseGebühr
 Jederzeit57 Tage oder länger vor der Abreise15% des Gesamt-preises
29 – 56 Tage vor der Abreise25% des Gesamt-preises
15 – 28 Tage vor der Abreise50% des Gesamt-preises
14 Tage oder weniger vor der Abreise100% des Gesamt-preises

 

Gebühren pro Teilabschnitt auf der Route Larne – Cairnryan/Troon
Tarif- artenPro Buchungsänderung Übertrag-bar
ÄnderungsfristNeu-preisVerwaltungs-gebühr 23 €Frist vor der AbreiseGebühr
Spar-TarifeJederzeit vor der Abreise und am HafenJederzeit100% des Gesamt-preisesNein
Flexi-ble TarifeJederzeit vor der AbreiseKeineMehr als 24 Stunden vor Abreise17,50 € pro Teilab-schnittNein
Am Hafen, am Reisetag für einen Teilabschnitt der Route25 £*Keine
Am Hafen, am Reisetag für mehr als einen Teilabschnitt der RouteKeine

*Landeswährung oder der entsprechende Betrag in einer anderen Währung


Gebühren für die Route Dublin - Liverpool
Tarif- artenPro BuchungsänderungPro Buchungsstornierung
ÄnderungsfristNeu-preisVerwaltungs-gebühr 23 €Frist vor der AbreiseGebühr
Eco-nomy-TarifeJederzeitJederzeit100% des Gesamt-preises
Flexi-Tarife**JederzeitKeine1-42 Tage35 € pro Buchung

*Economy-Tarife müssen 48 Stunden für Abreise gebucht werden.
**Flexible Tarife können jederzeit vor der Abreise gebucht werden.

(iv) Wir können keinesfalls eine Erstattung gewähren für:

(a) Stornierungen, die am oder nach dem beabsichtigten Abreisetag erfolgen;
(b) Ungenutzte Anteile von Buchungen, deren Verfügbarkeitsdauer begrenzt ist;
(c) Änderungen/Stornierungen, die innerhalb von 24 Stunden vor der gebuchten Reise eingehen;
(d) Stornierungen oder verpasste Reisen, die aus Gründen außerhalb Ihrer Kontrolle entstehen, nämlich durch unübliche oder unvorhersehbare Umstände, die Sie nicht kontrollieren konnten und deren Konsequenzen Sie auch dann nicht hätten verhindern können, wenn Sie die gebotene Vorsicht hätten walten lassen;
(e) Reisen, die auf Ihren Wunsch hin zu einem niedrigeren Preis umgebucht werden als zu dem Preis, der ursprünglich bezahlt wurde;
(f) zum Teil gezahlte Buchungen.

(v) Es erfolgen keine Erstattungen für im Voraus bezahlte Mahlzeiten, es sei denn, diese werden innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Abreisezeit storniert.

5. Reisepreis und Zuschläge

(i) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ist die Überfahrt nur für die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Abfahrtsdaten und -zeiten gültig.

(ii) Wir bemühen uns, Sie, Ihr Gepäck und Fahrzeug auf der gebuchten Überfahrt zu transportieren. Fähren, Überfahrtszeiten/-daten und Zielhäfen können jedoch durch Witterungsverhältnisse, Hafenschließungen, Arbeitskämpfe beeinflusst oder aufgrund anderer Betriebserfordernisse geändert werden. Wir bemühen uns, eine geeignete Alternativüberfahrt zu organisieren, falls wir aufgrund eines Betriebserfordernisses nicht in der Lage sind, den erwarteten Dienst innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ihrer gebuchten Überfahrt zu leisten. Wir erstatten den Gesamtpreis der betroffenen Hin- oder/und Rückfahrt zurück, wenn wir nicht in der Lage sind, eine geeignete Alternativüberfahrt zu organisieren, oder falls Sie eine von uns angebotene Alternativüberfahrt nicht annehmen wollen.

(iii) Wenn nicht etwas anderes festgehalten wird, werden alle Buchungen für Hin- und Rückfahrten auf verschiedenen Strecken, zu verschiedenen Tarifzonen und in verschiedenen Jahren zum Preis der zwei entsprechenden Einzelstrecken berechnet.

(iv) Falls Fahrpreise eine begrenzte Gültigkeit haben, so sind sie für die entsprechende Anzahl Tage ab dem Ankunftstag im Zielhafen bis zum Tag Ihrer Rückreise gültig. Für einen bestimmten Zeitraum gültige Buchungen für verschiedene Strecken gelten nur dann, wenn diese Fahrpreise auf beiden Strecken angeboten werden. Abweichungen hiervon werden im entsprechenden Werbematerial aufgeführt.

(v) Für Anhänger und Wohnwagen auf nur einer Teilstrecke einer gebuchten Hin- und Rückfahrt wird der geltende Fahrpreis für eine Einfachfahrt verlangt.

(vi) Alle Buchungen von begrenzter Gültigkeit sind nur gültig, wenn Hin- und Rückfahrt innerhalb des festgelegten Zeitraums vom gleichen Fahrzeug und den gleichen Passagieren und mit dem gleichen Reiseunternehmen unternommen werden. Wenn Sie den Hinweg der Buchung nicht antreten, wird die gesamte Buchung, einschließlich Rückreise, storniert.

(vii) Wenn Sie mit einer zu einem unter dem Preis für eine entsprechende Überfahrt gekauften Buchung reisen, können wir Ihnen vor der Einschiffung die Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Preis und dem Preis der entsprechenden Überfahrt berechnen.

(viii) Wir sind gesetzlich zur Erfassung des Namens, des Alters und des Geschlechts aller Passagiere zusammen mit Angaben über alle notwendigen Pflegebedürfnisse und Unterstützung (für den Notfall) verpflichtet. Bei Unterlassung der Mitteilung dieser Angaben kann die Einschiffung verweigert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass es zu Verspätungen bei Ihrer Reise kommen kann, wenn die verlangten Informationen nicht vor dem Tag der Abfahrt zur Verfügung gestellt werden.

(ix) Für Anhänger/Fahrzeuge, in denen zwischen Larne und Cairnryan lebende Tiere transportiert werden, ist eine Gebühr von 30 € pro Strecke zu zahlen. Lebende Tiere dürfen auf Schnellbooten nicht transportiert werden.

(x) Auf Tagesfahrten ist nur ein Handgepäckstück zulässig.

6. Verspätete oder ausgefallene Überfahrten

(i) Wir sind bemüht Ihnen, Ihrem Gepäck und Ihrem Fahrzeug die Reise bereitzustellen, die Sie gebucht haben, Fähren und Überfahrtszeiten sind jedoch von den Wetterbedingungen, Hafenschließungen, Streiks oder geänderten Anforderungen oder sonstigen betrieblichen Bedingungen abhängig. Falls wir den erwarteten Service nicht leisten können, sorgen wir innerhalb von 90 Minuten nach Ihrer geplanten Abreise für eine geeignete alternative Fährenüberfahrt. Wir erstatten Ihnen den Gesamtpreis für die Hin- und/oder Rückreise, wenn wir keine alternative Überfahrt anbieten können oder wenn Sie eine von uns angebotene alternative Überfahrt nicht nutzen wollen. Falls Ihre Reise Ihren Zweck in Bezug auf die ursprünglichen Reisepläne nicht länger erfüllen kann, ist eine Erstattung des vollständigen Ticketpreises bei Vorlage eines entsprechenden Belegs möglich.

(ii) Falls wir eine Verzögerung nicht antizipiert haben, und der Fährendienst nach dem Anbordgehen um mehr als 90 Minuten verzögert wird, ist es nicht immer möglich, das Schiff zu diesem Zeitpunkt mit einem Fahrzeug zu verlassen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Sie die Reise fortsetzen müssen.

7. Passagierrechteverordnung

(i) Die Bestimmungen, die in dieser Klausel ausgeführt werden, regeln Ihre Rechte in Bezug auf Verzögerungen und Stornierungen nach der Passagierrechteverordnung. Diese Bestimmungen gelten nicht für Tickets, für die keine Ablegezeit angegeben wird oder für Verzögerungen oder Stornierungen, die auf die Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden, oder auf andere außergewöhnliche Umstände, wie Hafenschließungen und Streiks, zurückzuführen sind.

(ii) Falls eine Verzögerung einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig macht, um mit der nächstmöglichen Überfahrt zu reisen, haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Optionen:

(a) Erstattung der Unterkunft von bis zu drei Nächten (bis zu 80 EUR pro Person pro Nacht oder Zimmer (je nachdem, welcher Preis niedriger ist)) und des Transports zwischen dem Hafen und der Unterkunft bei Vorlage entsprechender Belege oder bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs in Übereinstimmung mit der Kilometerpauschale-Richtlinie von P&O.
(b) Kostenloser Transport zwischen Ihrem Wohnort und dem Hafen in Höhe von bis zu 20 EUR pro Person oder Auto (je nachdem, welcher Preis niedriger ist) bei Vorlage entsprechender Belege oder bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs in Übereinstimmung mit der Kilometerpauschale-Richtlinie von P&O.

(iii) Wenn Ihre Überfahrt verzögert wird um mindestens:

(a) eine Stunde im Falle einer geplanten Reise von bis zu vier Stunden;
(b) zwei Stunden im Falle einer geplanten Reise von mehr als vier Stunden, jedoch weniger als acht Stunden;
(c) drei Stunden im Falle einer geplanten Reise von mehr als acht Stunden, jedoch weniger als 24 Stunden oder
(d) sechs Stunden im Falle einer geplanten Reise von mehr als 24 Stunden,

haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% Ihres Ticketpreises für den betroffenen Teil der Reise. Wenn die Verzögerung die oben genannten Zeiträume um das Doppelte übersteigt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50% Ihres Ticketpreises für den betroffenen Teil der Reise. Die Entschädigung wird innerhalb von einem Monat nach Vorlage des entsprechenden Antrags in Form von Gutscheinen ausgezahlt, es sei denn, Sie verlangen eine Auszahlung in Form von Bargeld. Für Ansprüche unter 6 EUR erfolgt keine Entschädigung.

8. Ihre Verpflichtungen

(i) Für jeden einzelnen Passagier (einschließlich Kinder und Kleinkinder) sind über das Datum der Rückfahrt hinaus gültige Reisedokumente für alle Fahrten nach und außerhalb Großbritanniens erforderlich. Alle Mitglieder der Europäischen Union, ungeachtet ihres Alters, müssen für die Einreise in das Vereinigte Königreich gültige Reisedokumente inklusive eines aktuellen Passfotos mit sich führen. Lichtbildausweise sind auf allen Reisen zwischen Liverpool und Dublin mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Sie sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass Sie über alle zur Einhaltung der Einwanderungs-, Zoll-, Gesundheits- und anderer relevanter Vorschriften erforderlichen Dokumente verfügen. Wir behalten uns das Recht vor, die Informationen in diesen Dokumenten zu prüfen und zu erfassen sowie Ihnen die Einschiffung zu verweigern, wenn die Dokumente nicht unserer vollen Zufriedenheit entsprechen. Sie sind verpflichtet eventuelle Bußgelder, Rückschaffungs- oder andere Kosten, Haftkosten und alle damit verbundenen Spesen zu erstatten, die uns dadurch entstehen, dass Sie solche Dokumente den relevanten Behörden nicht vorlegen können. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem verantwortlichen Erwachsenen über 18 Jahre begleitet werden, während Kinder zwischen 16 und 17 Jahren nur mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder des Vormunds unbegleitet reisen dürfen. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, wird die Einschiffung verweigert.

Alle Kinder, die ohne ihre Eltern oder einen Vormund, jedoch in Begleitung eines anderen Erwachsenen ins Ausland reisen, müssen eine Einverständniserklärung der Eltern mit sich führen, andernfalls wird die Einschiffung verweigert. Kinder müssen ebenfalls gültige Reisedokumente inklusive Passfoto, die auf ihren Namen ausgestellt sind, mit sich führen. Die Einschiffung wird verweigert, wenn das Kind in den Pass eines Elternteils oder Vormundes eingetragen ist, das Elternteil oder der Vormund jedoch nicht mitreist.

(ii) Sie sind verantwortlich für das rechtzeitige Einchecken.

Kurzstrecken: Check-in schließt 30 Minuten vor der Abfahrtszeit (für Fußpassagiere und Motorräder 45 Minuten vor Abfahrtszeit);
Nordsee-Strecken: 90 Minuten vor der Abfahrt.
Irische-See-Strecken: - Dublin-Liverpool – 1 Stunde vor der Abfahrtszeit.
- Larne-Cairnryan/Troon - 30 Minuten vor der Abfahrtszeit für Fahrzeuge und 45 Minuten für Fußpassagiere.

(iii) Wenn Sie später eintreffen, kann Ihnen die Einschiffung verweigert werden. Obwohl wir unser Bestmögliches tun werden, damit Sie auf einer späteren Überfahrt reisen können, behalten wir uns das Recht vor, unter diesen Umständen gemäß dem vorstehenden Absatz 5(vii) einen Zuschlag zu erheben. Bei Buchung von Club Plus oder Priorité verlieren Sie beim verspäteten Einchecken Ihren Anspruch auf eine bevorzugte Abfertigung. Es werden keine Rückerstattungen geleistet.

(iv) Im Hinblick auf Rechtsvorschriften sowie allgemeine Auskünfte über das Autofahren im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihren Automobilverein.

(v) Informationen und Rat in Bezug auf Gesundheitsfragen bei Reisen im Ausland erhalten Sie in der Broschüre „Health Advice for Travellers“ des Department of Health, die an allen Post Offices ausliegt. Alternativ rufen Sie folgende Rufnummer an: 0044 845 606 2030, oder schreiben Sie an Health Publications Unit, No 2 Suite, Manchester Road, Heywood Lancs. OL10 2PZ.

(vi) Wir empfehlen Ihnen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, da die Krankenkasse des eigenen Landes nicht immer eine umfassende Deckung bietet.

(vii) Medizinische Versorgung ist an Bord nicht immer verfügbar. Sollten Sie mit bereits diagnostizierten Beschwerden reisen, so tun Sie dies auf eigenes Risiko, und Sie sollten Ihren Arzt vor Reiseantritt konsultieren.

(viii) Besondere Hilfsleistungen: Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Daten von Passagieren, die bei Notsituationen besondere Hilfsleistungen benötigen, zu protokollieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns zum Zeitpunkt der Buchung auf diesen Umstand hinzuweisen.

(ix) Wenn Sie eine Behinderung haben oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, informieren Sie uns bitte zum Zeitpunkt der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor der Abreise, wenn Sie Hilfe benötigen, besondere Anforderungen in Bezug auf Sitzplatz oder Unterkunft haben oder medizinische Ausrüstung mit an Bord bringen müssen.

(ix) Frauen ab der 28. Schwangerschaftswoche sollten auf Nordsee-Strecken vor Reiseantritt Ihren Arzt konsultieren und müssen vor Reiseantritt eine Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung soll für die Hin- und Rückfahrt gültig sein. Wenn die Bescheinigung nur für die Hinfahrt gültig ist, muss auch für die Rückfahrt eine Bescheinigung vorgelegt werden. Beim Fehlen dieser Bescheinigung wird die Einschiffung verweigert.

Frauen ab der 34. Schwangerschaftswoche werden nicht befördert. Auf Kurzstrecken und Irische-See-Strecken wird eine ärztliche Bescheinigung von Frauen ab der 38. Schwangerschaftswoche verlangt. Um Mißverständnisse auszuschließen, weisen wir darauf hin, dass die für alle Strecken vorher erwähnten Schwangerschaftsstadien sich auf das erreichte Schwangerschaftsstadium bei Antritt der Reise beziehen und nicht auf das Schwangerschaftsstadium zum Zeitpunkt der Buchung. In besonderen Situationen behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern oder eine ärztliche Bescheinigung unabhängig vom Schwangerschaftsstadium zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Mittel gegen Seekrankheit verabreichen können.

9. Haustiere

Wenn Sie ein Haustier mit sich führen, sind Sie verpflichtet, dies bei der Buchung und vor Antritt der Reise mitzuteilen. Vorkehrungen für Haustiere an Bord und Eincheckzeiten sind je nach Strecke unterschiedlich und werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Haustiere (ausgenommen Blindenhunde) sind in den Passagierbereichend des Schiffes nicht mitzuführen. Sie sind verantwortlich dafür, alle gemäß den Gesetzesvorschriften erforderlichen Dokumente vorzulegen und Vorkehrungen zu treffen, einschließlich einer eventuellen Quarantäne, andernfalls wird Ihrem Tier die Reise verweigert. Reisebuspassagiere auf aller von P&O Ferries befahrenen Strecken und Fußpassagiere auf den Irische-See- und KurzStrecken dürfen keine Haustiere mit sich führen. Unbegleitete Haustiere werden auf keiner unserer Strecken befördert. In einigen Fällen erfolgt die Beförderung von Tieren zum Frachttarif. Es liegt im Ermessen der Schiffsoffiziere, ob Sie während der Überfahrt Zugang zu Ihrem Tier erhalten.

10. Unterkunft

(i) Unterkünfte, einschließlich des Zugangs zur Club Lounge, können nur für im Voraus gebuchte Reisen garantiert werden. Die Verfügbarkeit von Unterkünften auf einer anderen Überfahrt ist von den Platzverhältnissen abhängig.

(ii) Ist die Kabinenunterkunft obligatorisch, werden Sie bei der Buchung darüber informiert und, die Unterkunft ist entsprechend zu buchen..

(iii) Wird bei Nachtüberfahrten eine Kabine gebucht, so benötigen alle Passagiere, einschließlich Kleinkinder, ein Bett oder eine Koje. Ausschließlich Kleinkinder im Alter von 0-2 Jahren dürfen in Babybetten schlafen. Babybetten stehen kostenlos und vorbehaltlich der entsprechenden Verfügbarkeit bereit. Babybetten können nur telefonisch reserviert und gebucht werden. Babybetten stehen nur für bestimmte Kabinen zur Verfügung.

(iv) Einige Kabinen haben Kojen mit oberen und unteren Kajütenbetten und sind für Passagiere mit eingeschränkter Beweglichkeit nicht geeignet. Teilen Sie uns bei der Buchung bitte Ihre Bedürfnisse mit.

(v) Für Passagiere einer MiniCruise können wir nicht die gleiche Kabine für die Hin- und Rückfahrt garantieren.

(vi) Auch, wenn die gebuchte Kabine nicht vollständig besetzt ist, wird der volle Preis berechnet. Unter besonderen Umständen behalten wir uns das Recht vor, nicht voll besetzte Kabinen neu zuzuweisen.

(vii) Für die Nachtüberfahrten zwischen Dublin und Liverpool ist die Kabinenunterkunft erforderlich, und alle Kabinen sollen voll besetzt sein. Dies kann zur Folge haben, dass man eine Kabine mit jemandem vom gleichen Geschlecht teilen muss.

(viii) Das Kochen in den Kabinen sowie die Nutzung von Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel Bügeleisen, ist nicht gestattet.

11. Vorschriften in Bezug auf Rauchen und Alkoholgenuss

(i) Das Rauchen ist in allen Passagierbereichen unserer Schiffe verboten. Ausgewiesene Raucherzonen befinden sich auf den Außendecks.
Das Rauchen in den Kabinen oder auf den Fahrzeugdecks ist untersagt. Das Blockieren oder Abnehmen von Feueralarmvorrichtungen/Rauchmeldern auf P&O-Ferries-Schiffen ist eine Straftat.

(ii) Das Mitführen von Alkohol zum Verzehr während der Überfahrt ist untersagt. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen alkoholische Getränke ohne entsprechenden Ersatz zu konfiszieren, wenn wir davon ausgehen, dass sie zu diesem Zweck mitgeführt werden. an Bord dürfen ausschließlich alkoholische Getränke konsumiert werden, die in der Bar oder im Restaurant gekauft wurden. Wir behalten uns das Recht vor, andere alkoholische Getränke, die an Bord zu sich genommen werden, ohne entsprechenden Ersatz zu konfiszieren (einschließlich alkoholische Getränke, die in den Bordshops gekauft wurden).

12. Sicherheit

(i) Sie sind verpflichtet, alle Vorschriften und Mitteilungen bezüglich der Sicherheit unseres Schiffes, der Besatzung und der Passagiere, der Terminaleinrichtungen sowie alle Vorschriften und Bestimmungen der Einwanderungsbehörde zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, auf entsprechende Aufforderung eine Leibesvisitation oder eine Durchsuchung Ihres Fahrzeugs oder Ihres Gepäcks durch eine dazu berechtigte Person zuzulassen und alle Fragen zu beantworten. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht Folge leisten, kann Ihnen gegebenenfalls der Zugang zum Schiff verweigert werden. In einem solchen Fall werden wir Ihnen den Fahrpreis zurückerstatten, sind jedoch Ihnen gegenüber in keiner anderen Art und Weise haftbar.

(ii) Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich stets respektvoll im Hinblick auf die Gesundheit, den Komfort und die Sicherheit aller anderen Personen an Bord des Schiffes verhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, angemessenen Aufforderungen durch unser Personal Folge zu leisten. Geschieht dies nicht oder gibt Ihr Verhalten unserer Ansicht nach Anlass zu Bedenken, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Einschiffung zu verweigern oder Ihre Ausschiffung, bzw. das Verlassen des Terminals zu verlangen. Unter solchen Umständen erstatten wir keine Beträge, die Sie für die entsprechende Reise gezahlt haben und haften Ihnen gegenüber nicht für Folgen der Stornierung Ihrer Reise.

(iii) Pro Fahrzeug dürfen 1000 Hülsen, UN Klasse 1.4 S, mitgeführt werden,wenn diese noch in der Originalverpackung sind. Auf Schnellbooten sind Hülsen nicht zulässig. Ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis (die wir nach eigenem Ermessen erteilen) sind Sie nicht berechtigt, Feuerwaffen oder andere Waffen jeglicher Art bzw. explosive oder gefährliche Materialen an Bord zu bringen. Sie können leicht entzündliche Stoffe nur in geringen Mengen und nur in Übereinstimmung mit unseren Anweisungen und mit unserer Erlaubnis mit sich führen.

(iv) Während der Überfahrt ist der Zugang zum Fahrzeugdeck nicht gestattet. Es ist daher wichtig, dass Sie alles, was Sie brauchen, mit auf das Passagierdeck nehmen, insbesondere die Autoschlüssel, Bordkarten und Pässe.

(v) Lassen Sie den Gang eingelegt, ziehen Sie die Handbremse an und verschließen Sie Ihr Fahrzeug. Alarmanlagen müssen ausgeschaltet und vorübergehend außer Funktion gesetzt werden. Bei mit Autogas betriebenen Fahrzeugen sind die Tanks auf dem Fahrzeugdeck zu verschließen. Bringen Sie keine vollen oder leeren Treibstoffkanister an Bord. Überfüllen Sie Ihren Tank nicht.

(vi) Motorräder sollten von ihren Besitzern zu deren eigener Zufriedenheit mit dem vom Bordpersonal bereitgestellten Material gesichert werden.

(vii) Auf dem Fahrzeugdeck müssen eventuelle mit Diesel oder Flüssiggas betriebene Busheizungen ausgeschaltet werden.

(viii) Auf Kurzstrecken und Nordsee-Strecken ist das Mitführen von Gas bis zu einem Gewicht von 47 kg (ausschl. des Gewichts des Aufnahmebehälters) gestattet. Auf Irische-See-Strecken dürfen bis zu 3 Gasflaschen mit einem Gewicht von nicht mehr als 11,2 kg mitgeführt werden. Alle Gasflaschen sind hinreichend gegen die Bewegungen des Schiffes zu sichern und die Zufuhr der Flaschen ist während der Überfahrt zu schließen. Undichte und ungenügend gesicherte oder nicht verschlossene Gasflaschen werden nicht eingeschifft. Das Mitführen von Gasflaschen ist zum Zeitpunkt der Buchung anzumelden. Halb leere oder leere Gasflaschen werden als volle Gasflaschen behandelt. Es dürfen höchstens 6 Flaschen mit medizinischem Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, vorausgesetzt der Nutzer führt ein Schreiben seines behandelnden Arztes mit, aus dem hervorgeht, dass er medizinischen Sauerstoff benötigt.

(ix) Nach der Überfahrt bei uns zurückgelassene Gegenstände können von uns nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums verkauft werden.

(x) Falls Sie, Ihr Gepäck und/oder Ihr Fahrzeug am Ende der Reise aus irgendeinem Grund (ohne Ihr Verschulden) nicht ausgeschifft werden, so können wir Sie und/oder diese Eigentumsgegenstände nach unserem Ermessen zum Abfahrtshafen zurücktransportieren oder zu einem anderen Hafen transportieren und sind berechtigt, Ihnen das entsprechende Fahrgeld zu berechnen.

(xi) Eltern/Vormunde/Gruppenleiter dürfen Kindern nicht erlauben, auf dem Schiff herumzulaufen oder die Fahrstühle unbegleitet zu benutzen.

(xiii) Der Kinderspielbereich ist während der Nachtüberfahrt und bei ungünstigen Witterungsverhältnisse geschlossen. Über die Öffnungszeiten informieren Sie unsere Mitarbeiter an der Rezeption. Im Kinderspielbereich steht keine Aufsicht der Kinder zur Verfügung. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder jederzeit zu beaufsichtigen.

(xiv) Wir unternehmen alle uns möglichen Anstrengungen, um die an Bord servierten Lebensmittel unversehrt zu belassen. Aufgrund der Komplexität unserer Betriebsabläufe sind wir jedoch nicht in der Lage zu garantieren, dass Lebensmittel frei von Lebensmittelallergenen sind.

13. Beschädigung von Eigentum

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Schäden an unserem Eigentum, die böswillig, mutwillig oder fahrlässig durch Sie oder andere, Ihrer Buchung zugehörige Personen verursacht worden sind, per Rechnung oder durch Belastung Ihrer Kreditkarte einzufordern.

14. Haftung

(i) Das Athener Übereinkommen. Es sei darauf verwiesen, dass die Vorschriften dieses Übereinkommens über die Beförderung von Reisenden und ihres Gepäcks auf See von 1974 („das Athener Übereinkommen") gemäß englischem Recht Anwendung finden können. In den meisten Fällen beschränkt dies unsere Haftung bei Todesfällen oder Personenschäden bzw. bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks (einschließlich Fahrzeuge); besondere Bestimmungen gelten für Wertsachen. Eine Kopie des Athener Übereinkommens ist auf Anfrage erhältlich.

(ii) Nach dem Athener Übereinkommen wird davon ausgegangen, dass wir Ihr Gepäck unbeschädigt abgeliefert haben, es sei denn, Sie erstatten eine schriftliche Anzeige:

(a) im Fall einer offensichtlichen Beschädigung zum Zeitpunkt der Ausschiffung oder Rücklieferung oder
(b) im Fall einer nicht ersichtlichen Beschädigung oder eines Verlustes binnen 15 Tagen nach der Ausschiffung oder Rücklieferung oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rücklieferung hätte erfolgen sollen.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, uns eine schriftliche Mitteilung zu erstatten, falls wir Ihr Gepäck gemeinsam mit Ihnen inspiziert haben.

(iii) Wertsachen. Wir sind nicht haftbar für Verlust oder Beschädigung von Bargeld, umlauffähigen Wertpapieren, Gold, Silberwaren, Schmuck, Ziergegenständen, Kunstwerken oder anderen Wertsachen, es sei denn, Sie übergeben diese an Bord des Schiffes zum ausdrücklichen Zweck der sicheren Verwahrung an uns.

(iv) Ausgenommen unserer Verpflichtung zur Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Beträge unter den an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Umständen sind wir nicht haftbar für irgendwelche Verluste, Schäden oder Spesen aufgrund von Verspätungen oder für Folgeschäden, ungeachtet ihres Entstehungsgrundes. Unter keinen Umständen sind wir Ihnen gegenüber haftbar für Schäden, Verluste oder Spesen jeglicher Art, die zurückzuführen sind auf:

(a) Ihr Verschulden oder das Verschulden einer mit Ihnen reisenden Person oder
(b) Handlungen oder Unterlassungen einer Drittpartei, die nichts mit der Leistung der Dienste zu tun hat, zu deren Erbringung wir uns Ihnen gegenüber verpflichtet haben, wenn solche Handlungen oder Unterlassungen von uns nicht vorhergesehen oder verhindert werden können, oder
(c) alle außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstände außerhalb unserer Kontrolle, deren Folgen selbst bei Ausübung aller erforderlichen Sorgfalt unsererseits nicht hätten verhindert werden können.

(v) Von Zeit zu Zeit können schlechtes Wetter oder andere Betriebsumstände außerhalb unserer Kontrolle den Ausfall oder die Änderung fahrplanmäßiger Überfahrten oder längere Überfahrtszeiten zur Folge haben. Wir können keine Haftung für jegliche Kosten oder Unannehmlichkeiten übernehmen, die Ihnen aus solchen Verspätungen erwachsen. In solchen Fällen werden wir unser Bestmögliches tun, Sie über die Verspätungen zu informieren.

(vi) Wir sind nicht haftbar für Kosten oder Unannehmlichkeiten aufgrund einer verspäteten Ankunft Ihrerseits am Abfahrtshafen, die über die in Klausel 6 oben beschriebenen Umstände hinausgehen.

(vii) Die an den Abfahrtshäfen zur Verfügung stehenden Einrichtungen variieren.

15. Informationen, Reaktionen und Beschwerden

(i) Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung. Bitte lesen Sie auch die FAQs auf unserer Website.

(ii) Sollten Sie ein Anliegen hinsichtlich der von uns geleisteten Dienste haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren zum jeweiligen Zeitpunkt tätigen Vertreter. Wird Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet, so wenden Sie sich bitte innerhalb von zwei Monaten nach der Reise schriftlich an unsere Kundenbetreuung.

(iii) Die Kontaktdaten unserer Kundenbetreuung finden Sie auf der Website www.poferries.de.

16. Eingetragene Gesellschaft

P&O Short Sea Ferries Limited
Handelsregisternummer: 03291852

P&O European Ferries (Irish Sea) Limited
Handelsregisternummer: 00318227

P&O North Sea Ferries Limited
Handelsregisternummer: 00809079

Eingetragener Firmensitz aller drei Unternehmen:
Channel House
Channel View Road
Dover, CT17 9TJ

Der Inhalt dieser Broschüre oder allen anderen gedruckten oder elektronischen Materials darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von P&O Ferries weder teilweise noch vollständig vervielfältigt werden.

Informationen und Inhalt sind zum Zeitpunkt der Drucklegung korrekt.

16. Mai 2013.